Neue Fristen beim Ein- und Auszug
Die neue Regelung zwingt Versorger, ihre Prozesse zu automatisieren, deshalb sind manuelle, rückwirkende Anpassungen nicht mehr möglich – sie können seit dem Stichtag nur noch in die Zukunft gerichtet sein. Die HEWA setzt die neuen Vorgaben nicht nur für Strom, sondern für alle Sparten um – also auch für Gas, Wasser, Fernwärme sowie bei den Stadtwerken Hersbruck auch für die Sparte Abwasser. Um sicherzugehen, dass zu Ihrem gewünschten Umzugstermin alle Daten auch wirklich verarbeitet sind, sollten Sie uns den Umzug ab sofort 14 Tage vor dem Stichtag melden. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen wie fehlende Informationen oder technische Probleme.