Sie planen einen Umzug? Sagen Sie uns rechtzeitig Bescheid - wir übernehmen die Ummeldung!

Hand markiert wichtiges Datum für Umzug im Kalender mit Textmarker und Stift

So funktioniert's:

Teilen Sie unserem Kundenzentrum Ihren Umzug über das Kundenportal mit oder verwenden Sie die Formulare zur An- und Abmeldung.  Seit 6. Juni 2025 muss dies bis spätestens 14 Tage vor dem Wohnungswechsel geschehen sein.

Zum Kundenportal

Zur Abmeldung benötigen wir diese Angaben von Ihnen:

  • Ihre HEWA Kundennummer
  • Zählernummer (alternativ: Marktlokations-ID) und Zählerstand zum Auszugsdatum
  • Name und Adresse des Haus-/Wohnungseigentümers
  • Ihre neue Adresse

Formular Abmeldung E-Mail schreiben

Ziehen Sie innerhalb unseres Netzgebietes um, benötigen wir zusätzlich folgende Angaben:

  • Einzugsdatum
  • Zählernummer (alternativ: Marktlokations-ID) und Zählerstand Ihres neuen Domizils zum Einzugsdatum
  • ggf. Name des Vormieters

Formular Anmeldung

Wegen neuer Vorgabe: Umzug bitte spätestens 14 Tage vorher melden!

Am 6. Juni 2025 trat der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ in Kraft. Damit schreibt die Bundesnetzagentur (BNetzA) vor, dass ein Wechsel des Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Tatsächlich beziehen sich die 24 Stunden vor allem auf die technische Umsetzung im System, die sogenannte Marktkommunikation: Hier muss nun der Übergang von einem Anbieter zum anderen wochentags binnen 24 Stunden erfolgen.

Neue Fristen beim Ein- und Auszug

Die neue Regelung zwingt Versorger, ihre Prozesse zu automatisieren, deshalb sind manuelle, rückwirkende Anpassungen nicht mehr möglich – sie können seit dem Stichtag nur noch in die Zukunft gerichtet sein. Die HEWA setzt die neuen Vorgaben nicht nur für Strom, sondern für alle Sparten um – also auch für Gas, Wasser, Fernwärme sowie bei den Stadtwerken Hersbruck auch für die Sparte Abwasser. Um sicherzugehen, dass zu Ihrem gewünschten Umzugstermin alle Daten auch wirklich verarbeitet sind, sollten Sie uns den Umzug ab sofort 14 Tage vor dem Stichtag melden. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen wie fehlende Informationen oder technische Probleme.

Marktlokations-Identifikationsnummer: Was ist das?

Bei der Kommunikation zwischen den Marktpartnern ist die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zwingend erforderlich. Diese dient dazu, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern zu vereinfachen. Jede Stromabnahmestelle und -erzeugungsstelle ist mit so einer eindeutigen Nummer gekennzeichnet. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Stromrechnung.

FAQ rund um Ihren Umzug

Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.

Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.

Auch wenn der (technische) Wechsel innerhalb von 24 Stunden erfolgt, müssen Sie sicherstellen, dass Sie den Vertrag mit Ihrem aktuellen Anbieter unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist beenden. Die Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Wer also einen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen hat, kann erst zum Stichtag in vier Wochen wechseln oder kündigen.

Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung zwischen Netzbetreiber und Lieferant.

Nein! Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende Meldungen nicht mehr möglich! Ihre An- und Abmeldungen können somit nur noch in die Zukunft vorgenommen werden.

Spätestens 14 Tage vor Ihrem Ein-, Aus- oder Umzugstermin. Durch die neue, gesetzliche Regelung sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Meldungen nicht mehr möglich.

Ihr Stromvertrag bleibt dann weiterhin bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse so lange aufkommen bis der Ein-, Aus -oder Umzug bei der HEWA eingeleitet wird. In diesem Fall sind auch unsere Bearbeitungszeiten zu beachten.

Nein! Seitens des Lieferanten gibt es keine Kulanzregelung. Eine rückwirkende Bearbeitung ist technisch nicht mehr möglich. Bei Meldungen, die zu verspäteten An- oder Abmeldungen führen, sollten die betroffenen Parteien untereinander eine Vereinbarung treffen - also zum Beispiel Vormieter und Nachmieter oder Mieter und Vermieter. Die HEWA darf rechtlich seit dem 6. Juni 2025 Umzüge nicht mehr rückwirkend umsetzen und hat dazu auch systemseitig keine Möglichkeit mehr.

Wir benötigen ein Übergabeprotokoll, dass Sie uns bitte per E-Mail oder Post senden. Gerne können Sie dies auch persönlich bei uns abgeben, falls Sie noch Fragen dazu haben. Welche Informationen darin enthalten sein müssen finden Sie unter dem nächsten Punkt.

  • Kundennummer, Name, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
  • Ein-, Aus-, Umzugsdatum
  • Marktlokations-ID (alternativ Zählernummer) und ggf. Zählerstände
  • Name und Anschrift des Nachmieters (ggf. Eigentümer)

Was ist eigentlich die Marktlokations-ID (MaLo-ID)? Ab 06. Juni 2025 wird für den Lieferantenwechsel Strom anstatt der Zählernummer nur noch die Marktlokations-ID (MaLo-ID) für die Zuordnung der Verbrauchsstelle berücksichtigt. Diese elfstellige Nummer hilft die genaue Abnahmestelle und Zählernummer eindeutig zu identifizieren, um so die Kommunikation zwischen Netzbetreibern, Energielieferanten, Messstellenbetreibern (Marktpartnern) und Kunden zu vereinfachen. Die MaLo-ID finden Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Um einen schnellen und reibungslosen Wechsel des Stromlieferanten vorzunehmen, ist es somit zwingend notwendig, dass die MaLo-ID angegeben wird. Sollten Sie Ihre MaLo-ID nicht finden, geben Sie bitte Ihre vollständige Zählernummer an, damit wir Ihre MaLo-ID bei Ihrem Netzbetreiber erfragen können.

Um die Prozesse einheitlich und überschaubar zu halten wenden wir auch für die Sparten Gas, Wasser und Wärme sowie bei den Stadtwerken Hersbruck auch für die Sparte Abwasser dieselbe Regelung und Vorgehensweise an.

Vermieter sollten neuen Mietern zwei Wochen vor Wohnungsübergabe die Zählernummer und die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) mitteilen, damit sich diese rechtzeitig um die Stromversorgung kümmern können.