Der kommunale Wärmeplan für Hersbruck
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie soll grundsätzlich aufzeigen, in welchen Gebieten sich welche erneuerbaren Wärmequellen oder Wärmeversorgungslösungen besonders eignen. Die Stadt Hersbruck hat auf Beschluss des Stadtrats vom September 2024 mit der Ausarbeitung eines kommunalen Wärmeplans begonnen - aus freien Stücken, weil damals Städte unter 100.000 Einwohnern noch gar nicht dazu verpflichtet waren.
FAQs zur Kommunalen Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das wesentliche Schritte aufzeigt, um eine klimaneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung im Stadtgebiet langfristig sicherzustellen. Der Wärmeplan dient dabei als allgemeiner Fahrplan, der erste Handlungsempfehlungen und Entscheidungsgrundlagen für die beteiligten Akteure liefert.
Der Plan umfasst die Analyse der aktuellen Situation der Wärmeversorgung, die Ermittlung des zukünftigen Wärmebedarfs sowie die Identifizierung von Potenzialen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Diese werden zu einem lokalen Zielbild (Zielszenario) zusammengefügt. Daneben beinhaltet der Wärmeplan die Entwicklung von Strategien und Maßnahmen als erste Schritte zur Zielerreichung. Der Wärmeplan ist spezifisch auf die Stadt Hersbruck zugeschnitten, um die lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Die kommunale Wärmeplanung identifiziert geeignete Wärme-Technologien für unterschiedliche Bereiche der Stadt. Insbesondere identifiziert sie Gebiete, die sich grundsätzlich für eine zentrale Wärmeversorgung eignen (sogenannte Wärmenetzeignungsgebiete) und solche, die primär für eine dezentrale Wärmeversorgung, zum Beispiel über Wärmepumpen oder Pelletheizungen, geeignet sind. Der Wärmeplan ersetzt keine gebäudespezifische Planung und individuelle Entscheidung durch Eigentümerinnen und Eigentümer.
Der Kommunale Wärmeplan der Stadt Hersbruck wurde am 26. Februar 2026 durch den Stadtrat beschlossen. Er wird spätestens alle fünf Jahre aktualisiert und den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Nein, der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument. Er dient lediglich als Orientierungshilfe und enthält keine rechtlich verpflichtenden Vorgaben oder Garantien.
Der kommunale Wärmeplan dient in erster Linie als strategische Planungsbasis und identifiziert mögliche Handlungsfelder für die Kommune. Dabei sind die in der Wärmeplanung ausgewiesenen Eignungsgebiete für Wärmenetze oder Einzelversorgung sowie spezifische Maßnahmen als Orientierung und nicht als verpflichtende Anweisungen zu verstehen. Sie dienen als Ausgangspunkt für weiterführende Überlegungen in der städtischen und energetischen Planung und sollten daher an den relevanten kommunalen Schnittstellen berücksichtigt werden.
Insbesondere bei der Entwicklung von Wärmenetzen werden Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig informiert und eingebunden. So kann sichergestellt werden, dass die individuellen Entscheidungen zur Umstellung der Wärmeversorgung eines Gebäudes im Einklang mit der kommunalen Planung getroffen werden.
Ich bin Mieter: Informieren Sie sich über etwaige geplante Maßnahmen und sprechen Sie mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter über mögliche Änderungen.
Ich bin Vermieter: Berücksichtigen Sie die Empfehlungen des kommunalen Wärmeplans bei Sanierungen oder Neubauten. Analysieren Sie die Rentabilität der möglichen Handlungsoptionen auf Gebäudeebene, wie Sanierungen, die Installation einer Wärmepumpe, Biomasseheizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz im Hinblick auf die langfristige Wertsteigerung der Immobilie und mögliche Mietanpassungen. Achten Sie bei der Umsetzung von Sanierungen auf eine transparente Kommunikation und Absprache mit den Mieterinnen und Mietern, da diese mit temporären Unannehmlichkeiten und Kostensteigerungen einhergehen können.
Ich bin Gebäudeeigentümer: Prüfen Sie, ob sich Ihr Gebäude in einem Eignungsgebiet für Wärmenetze befindet. Die lokalen Versorger können Ihnen Auskunft darüber geben, ob der Ausbau des Wärmenetzes in Ihrem Gebiet bereits geplant ist. Sollte Ihre Immobilie außerhalb eines der in diesem Wärmeplan aufgeführten Wärmenetzeignungsgebiete liegen, ist ein zeitnaher Anschluss an ein großflächiges Wärmenetz eher unwahrscheinlich. Es gibt allerdings zahlreiche alternative Maßnahmen, die Sie zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung Ihrer CO2-Emissionen ergreifen können. Mit erneuerbaren Energien betriebene Heiztechnologien können dabei helfen, den Wärme- und Strombedarf Ihrer Immobilie nachhaltiger zu decken. Optionen sind beispielsweise die Installation einer Wärmepumpe, die mit Luft, Erdwärmesonden oder -kollektoren betrieben wird, oder die Umstellung auf eine Biomasseheizung. Ebenso können Sie die Installation einer Photovoltaik-Anlage zur Deckung des Strombedarfs in Betracht ziehen. Prüfen Sie, welche energetischen Sanierungen zu einer besseren Energieeffizienz Ihres Gebäudes beitragen können. Bei umfassenden Sanierungen ist in der Regel die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfehlenswert, welcher Maßnahmen wie die Dämmung von Dach und Fassade, den Austausch der Fenster oder den hydraulischen Abgleich des Heizungssystems beinhaltet.
Moderne Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind eine weitere Option, die Energieeffizienz und den Wohnkomfort zu steigern.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Förderprogramme, die Sie in Anspruch nehmen können. Die größte Sammlung von Fördermöglichkeiten findet sich in der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Eine individuelle Energieberatung kann Ihnen darüber hinaus weitere, auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Empfehlungen geben.
Ich bin Wohnungseigentümer: Schließen Sie sich mit anderen Eigentümerinnen und Eigentümern innerhalb der Eigentümergemeinschaft Ihres Gebäudes zusammen und informieren Sie sich bei Ihrer Hausverwaltung nach Handlungsoptionen.
Die KWP ermöglicht ein koordiniertes, transparentes Vorgehen. Am Ende können Sie als Bürgerinnen und Bürger davon profitieren,
- dass wir das erste Mal ein ganzheitliches Bild der derzeitigen Wärmeversorgung erhalten: bisher werden die dafür notwendigen Daten nämlich nicht zentral gesammelt erfasst und abgeglichen, sondern liegen bei vielen unterschiedlichen Akteuren.
- dass wir eine Übersicht über alle vorhandenen relevanten Potenziale für erneuerbare Energien bekommen: so sehen wir auf den ersten Blick, welche Quellen für eine nachhaltige Wärmeversorgung in Frage kommen.
- dass wir durch die dezentrale, erneuerbare Wärmeversorgung nicht mehr auf fossile Importe angewiesen sind: stattdessen können wir die lokale Wertschöpfung stärken und die Kosten, die durch den Import fossiler Energieträger wie Öl und Gas entstehen, einsparen.
- dass wir in Kombination mit anderen planerischen Instrumenten wie dem integrierten Klimaschutzkonzept oder dem Flächennutzungsplan Synergien nutzen können: wenn zum Beispiel Breitband- und Fernwärmeausbau zusammengelegt werden, muss die Straße nur einmal aufgerissen werden.
- dass wir die Planung von Investitionsentscheidungen sichern und die Wahrscheinlichkeit für Fehlinvestitionen senken können: das macht günstigere Energiekosten für alle wahrscheinlicher, für Bürgerinnen und Bürger und Energieversorger genauso wie für Unternehmen.
- dass wir wie bei anderen Infrastruktur-Aufgaben auch, etwa bei der Abfall- und Abwasserentsorgung, bei der Wärmeversorgung als Gemeinschaftsaufgabe Sie als einzelne Bürgerinnen und Bürger entlasten können: mit der Möglichkeit zum Anschluss an ein Fernwärmenetz haben Sie es selbst in der Hand, ob Sie sich mit alternativen Heizungslösungen befassen wollen oder zur Erfüllung der gesetzlichen Regelungen auf das Wärmenetz zurückgreifen.
- dass wir gesetzliche Ziele erreichen können – wie etwa die Treibhausgas-Neutralität bis 2045: denn eine zentralisierte Fernwärmeversorgung lässt sich oft schneller treibhausgasneutral gestalten als viele private Einzelheizungen.
Nach dem Beschluss der strategischen Planung geht es zunächst darum, beschlossene Maßnahmen umzusetzen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Machbarkeitsstudien, Transformationspläne oder Untersuchungen zur Ausweitung bestehender Fernwärmenetze.
Wie bei allen Planungen bleiben Unsicherheiten, die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht berücksichtigt werden können:
- Wie entwickeln sich die Energiekosten?
- Welche politische Unterstützung gibt es, zum Beispiel in Form von Förderprogrammen?
- Welche gesetzlichen Regularien geben den Handlungsrahmen vor?
- Welche Ressourcen sind für die Umsetzung vorhanden, beispielsweise im Handwerk?
- Welchen technischen Fortschritt gibt es und wie beeinflusst er bestehende Planungen?
Das macht deutlich: der Beschluss der Wärmeplanung ist erst der Anfang. Der Wärmeplan muss alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Dabei werden alle Schritte in verkürzter Form wiederholt, um zu erheben, welche Veränderungen sich in der Zwischenzeit ergeben haben, und um alle Planungsgrundlagen auf den aktuellen Stand zu bringen. Dadurch werden die Ergebnisse jedes Mal etwas detaillierter und fundierter.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.