Sie wollen bei der Heizkostenabrechnung auf einen lokalen Dienstleister und Ansprechpartner nicht verzichten?
Als Hausverwalter oder Vermieter gehört die Erstellung einer Heizkostenabrechnung zu den alljährlichen Pflichten und ist dabei ähnlich beliebt wie die Steuererklärung. Für eine rechtsgültige Heizkostenabrechnung ist die Installation von sogenannten Heizkostenverteilern oder Wärmemengenzähler erforderlich. Die HEWA benutzt zur Erfassung der Wärmemengen fernauslesbare Wärmemengenzähler. Somit entfällt der Ablesetermin vor Ort und Sie gewinnen an Flexibilität.