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Erdgas

Erdgas – natürlich, vielseitig und komfortabel

In Zeiten des Klimawandels wird der Ausbau von erneuerbaren Energien zurecht gefordert und gefördert. Als regionaler Versorger haben wir dabei immer auch Ihre Versorgungssicherheit im Blick. Und da bleibt Erdgas als umweltfreundlichster fossiler Brennstoff ein wichtiger Baustein.

Egal, ob sie damit kochen oder heizen oder beides: Mit unserem Gas treffen Sie eine gute Wahl. Wir sind als Top-Energieversorger Ihr zuverlässiger Partner vor Ort.

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1

Erdgas Optimal

  • Erdgas Optimal Standard
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Erdgas Spezial

  • Erdgas Spezial

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Grund- und Ersatzversorgung

  • Grundversorgung
  • Ersatzversorgung RLM

CO2 - Preis

Dem Klimawandel entschlossen entgegentreten! Das übergeordnete Ziel: die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 55% zu reduzieren. Daher werden alle brennstoffverbrauchenden Unternehmen und Haushalte für die Verwendung von Öl und Erdgas mit einer neuen Abgabe, der CO2-Bepreisung belastet.

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Für den Ausstoß von Treibhausgasen bei der Erzeugung von Wärme gibt es seit 2020 einen Preis, den sogenannten CO2-Preis. Er soll Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen: Durch die Verteuerung von Emissionen aus Brennstoffen sollen sich Investitionen in die Reduzierung von CO2 finanziell mehr lohnen, zum Beispiel der Umstieg auf eine effiziente Brennwert-Heizung, die Nutzung klimaschonender Gase wie Biogas oder die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis kommen direkt dem Klimaschutz zugute. Mit ihnen finanziert der Bund viele Maßnahmen, wie zum Beispiel Förderprogramme zur Gebäudesanierung aber auch die Reduzierung der EEG-Umlage bei der Stromversorgung.

Grundlage für die CO2-Bepreisung ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz: BEHG). Damit werden Emissionen aus Brennstoffen im Wärme- und Verkehrsbereich erfasst, die vom bestehenden europäischen Emissionshandel nicht berücksichtigt werden. Dies gilt also insbesondere für Brennstoffe im Wärmemarkt oder im Verkehrsbereich, wie Erdöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde im November 2019 im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet. Es ist die Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel und führt zu einer Bepreisung der CO2-Emissionen, soweit sie nicht vom europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Im Jahr 2020 wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet, weil sich Bund und Länder im Dezember 2019 darauf geeinigt hatten, den von der Bundesregierung vorgesehenen Preispfad anzuheben. Gasvertriebe sind sogenannte Inverkehrbringer nach dem BEHG und müssen für verkauftes Erdgas CO2- Zertifikate kaufen. Dies geschieht in einem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS oder auch Brennstoffemissionshandel):

Das nEHS wird neu in Deutschland etabliert und ist bei der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHST angesiedelt.

Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen wurde für 2021 mit 25 Euro bestimmt und wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Dabei steigt der Preis bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Ab dem Jahr 2026 werden die sogenannten CO2-Zertifikate gehandelt. Das heißt, in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen von 55 bis 65 Euro wird sich der Preis in einem Markt bilden, in dem CO2-Zertifikate verkauft und gekauft werden können. Ab 2027 sieht das Gesetz keine Festpreise bzw. Ober- und Untergrenzen mehr vor. Die Preisentwicklung wird ab diesem Zeitpunkt von Angebot und Nachfrage bestimmt werden und lässt sich derzeit nicht voraussagen.

  • 2023 - 35€/Tonne
  • 2024 - 45€/Tonne
  • 2025 - 55€/Tonne

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Welche Alternativen gibt es zu Heizen mit Erdgas?

Wärme Heizstrom

Gasgeruch – Was tun?

  • Kein Feuer! - Rauchen Sie nicht! Vermeiden Sie jede Art von offenem Feuer, um das Gas nicht zu entzünden! Auch Funken vermeinden, daher keine Licht- und Geräteschalter mehr betätigen und KEINE Stecker ziehen!
  • Fenster auf! - Schaffen Sie Durchzug (wenn möglich auch Kellerfenster aufmachen). Achtung: Auf keinen Fall Ventilatoren oder Dustabzugshauben einschalten. Hier droht Funkenbildung!
  • Gashahn zu! - Schließen Sie die Absperreinrichtung der Gasleitung
  • Mitbewohner warnen - Klopfen Sie an die Türen. Nicht Klingeln, hierbei können Funken entstehen
  • Haus ruhig und zügig verlassen
  • HEWA-Bereitschaftsdienst anrufen - 09151 - 8197-61 (dieser Anruf ist für Sie kostenlos, auch bei Fehlalarm!)

Wie kann ich einen Gasanschluss an- oder abmelden?

Was muss ich beim Anschluss beachten?

Bauherren