Strom...


Das Elektrizitätsversorgungsnetz der HEWA GmbH erstreckt sich auf ein Gebiet von ca. 20,7 km2 und umfasst das Stadtgebiet Hersbruck einschließlich der Stadtteile Altensittenbach, Ellenbach, Leutenbach und Weiher.

Ein Stromverteilungsnetz von insgesamt 291 km Länge (davon 46 km Mittelspannungskabel, 0,12 km Mittelspannungsfreileitungen, 245 km Niederspannungskabel und 0,13 km Niederspannungsfreileitungen) sowie 73 Transformatorenstationen wird durch unsere Techniker ständig überwacht, betrieben und ausgebaut. Die Ansprüche unserer Kunden zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sichern wir durch ständige Investitionen in unsere Netztechnik.

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einen Überblick über wichtige Strukturmerkmale und netzrelevante Daten unseres Netzgebietes. Zudem sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den dazu erlassenen Verordnungen Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen dazu verpflichtet, die angegebenen Daten in vorgegebenen Abständen zu aktualisieren.

Seit 29.04.1998 kann jeder Kunde seinen Stromlieferanten frei wählen. Ermöglicht wird dies durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 24. April 1998, das den Netzzugang in der öffentlichen Stromversorgung regelt. Es wurde am 24.05.2003 novelliert und ist in der Fassung vom 13.07.2005 inkl. der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen gültig.

Durch das zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen steht die Gleichbehandlung aller Netznutzer, vor allem der Lieferanten, im Vordergrund. Der Transport der elektrischen Energie erfolgt über das Netz der HEWA GmbH. Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behalten wir uns vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen.

Die Abwicklung erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Den derzeit geltenden Mustervertrag gemäß Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 20.12.2017 (Az.: BK6-17-168), Mitteilung Nr. 1 inkl. aller Anlagen sowie den ab 01.04.2022 gültigen Mustervertrag gemäß Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 21.12.2020 (Az.: BK6-20-160) inkl. der Anlagen stellen wir Ihnen auf dieser Seite zu Verfügung.

Lieferanteninformation zum Datenaustausch nach Ziffer 6 GPKE (BK6-06-009)

Die HEWA GmbH hat die Vorgaben des Beschlusses BK6-06-009 fristgerecht umgesetzt und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 6 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch der mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität.

Die Preise für die Berechnung des Netzentgeltes beinhalten folgende Komponenten:

  • Netzinfrastruktur Hierbei handelt es sich um Kosten für die Vorhaltung und die Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren und sonstigen Betriebsmitteln zur Elektroenergieversorgung.
  • Elektrische Übertragungsverluste Elektrische Übertragungsverluste sind die beim Transport von elektrischer Energie entstehenden Verluste bis zur Entnahmestelle des Netzkunden.

Das zum 04.08.2011 in Kraft getretene und novellierte EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr jeweils bis zum 15. Oktober eines Jahres vom Netzbetreiber zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommt die HEWA GmbH hinsichtlich der Netzentgelte hiermit nach.

Die in dem PDF-Dokument dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, die die Netze der HEWA GmbH nutzen. Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behalten wir uns vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen.

Niedertarif- und Tarifschaltzeiten

Im Netzgebiet der Im Netzgebiet der HEWA GmbH gelten die folgenden Niedertarif-, Sperr- und Freigabezeiten: Niedertarif- und Tarifschaltzeiten

Hochlastzeitfenster

Grundversorger

Gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Grundversorger für Haushaltskunden in der allgemeinen Versorgung in Niederspannung zum Stichtag 1. Juli in einem Dreijahresrhythmus zu ermitteln.

Ersatzversorger

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung für Strom und Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der HEWA GmbH durchgeführt.

Die Preise und Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.

Ansprechpartner Strom:

Bei Fragen zum Thema Netznutzung helfen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne weiter:

Technische Fragen

Rainer Gerstacker 09151/ 8197- 150

Stromnetz

Netzmanagement 09151/ 8197- 550

Erdgas...


Das Gasversorgungsnetz der HEWA GmbH erstreckt sich auf ein Gebiet von ca. 4,62 km2. Das hochleistungsfähige Verteilnetz setzt sich aus ca. 85 km Niederdruckleitung, 5,40 km Mitteldruckleitung und 1,64 km Hochdruckleitung zusammen. Versorgt werden das Stadtgebiet Hersbruck einschließlich der Stadtteile Altensittenbach und Weiher.

Die Ausspeisung erfolgt über die Netzkopplungspunkte Hersbruck Übergabe HEBB (ETSO/EIC-Code: 37Z000000000285I).

Kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten
(§ 20 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV)
momentan keine relevanten Arbeiten geplant

Marktgebietszugehörigkeit
Das Gasnetz der HEWA GmbH ist dem Marktgebiet „NCG“ (Net-Connect-Germany) zugeordnet.

• Netzdaten im Überblick
• Gasbeschaffenheit (Mischbezirk) - N-ERGIE Netz (Bitte beachten Sie, dass Sie den Internetauftritt der HEWA GmbH verlassen und auf die Webseite der N-ERGIE Netz GmbH weitergeleitet werden)

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss:

Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederdrucknetz gelten in unserem Netzgebiet die nachfolgenden Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV).

Zusätzlich gelten die ergänzenden Bedingungen der HEWA GmbH, die wir Ihnen ebenfalls als pdf-Dokument zur Verfügung stellen. Der Abschluss eines Netzanschlussvertrags ist Voraussetzung für die Herstellung des Gashausanschlusses.

Technische Mindestanforderungen

Die Technischen Mindestanforderungen für den Gasnetzanschluss ergeben sich aus den anerkannten Regeln der Technik. Dazu zählen im Wesentlichen das DVGW-Regelwerk und die DIN EN-Normen.

Preisblätter und Formulare

Der Netzzugang und die Entgelte werden seit dem 13.07.2005 vom Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt. Die in den Preisblättern dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, welche die betriebenen Netze des Netzbetreibers HEWA GmbH nutzen.

Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behalten wir uns vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen.

Das zum 04.08.2011 in Kraft getretene und novellierte EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr jeweils bis zum 15. Oktober eines Jahres vom Netzbetreiber zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommt die HEWA GmbH hinsichtlich der Netzentgelte hiermit nach.

Die in dem PDF-Dokument dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, die die Netze der HEWA GmbH nutzen. Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behalten wir uns vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen.

Die HEWA GmbH gewährt jedem nach sachlich gerechtfertigten Kriterien den Zugang zu ihrem Gasnetz. Für die Nutzung des Netzes garantieren wir allen Kunden die Abwicklung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Gas – Lieferantenrahmenvertrag

Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Versorgung von Netzkunden im Netzbereich der HEWA GmbH. Wesentliche Inhalte sind Kundenan- und -abmeldungen, Datenaustausch, Lieferabweichungen, Lastgangmessung und Entgelte. Der Vertrag wird zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber geschlossen.

Netznutzungsvertrag Gas

Dieser Vertrag regelt die Nutzung des Netzes, insbesondere die Technik und den Betrieb der Anlage, Messung und Ablesung der Zählereinrichtung, die Zutrittsrechte des Netzbetreibers und die Entgelte. Der Kunde zahlt seine Netzentgelte hierbei direkt an den Netzbetreiber, da er, mit seinem Lieferanten einen reinen Stromliefervertrag geschlossen hat. Der Netznutzungsvertrag wird zwischen Netznutzer und Netzbetreiber geschlossen.

Lieferanteninformation zum Datenaustausch nach Ziffer 4 GeLi Gas (BK7-06-067)

Die HEWA GmbH hat die Vorgaben des Beschlusses BK7-06-067 fristgerecht umgesetzt und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 4 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch der mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität.

Sicherheitsdatenblatt

Grundversorger

Gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Grundversorger für Haushaltskunden* in der allgemeinen Versorgung zum Stichtag 1. Juli in einem Dreijahresrhythmus zu ermitteln.

*Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Ersatzversorger

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung für Strom und Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der HEWA GmbH durchgeführt.

Die Preise und Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.

Ansprechpartner Erdgas:

Bei Fragen zum Thema Netznutzung helfen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne weiter:

Technische Fragen

Bernd Viehweg 09151/ 8197- 151

Erdgasnetz

Netzmanagement 09151/ 8197- 550

Wasser...


Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung:

Für den Netzanschluss von Kunden gelten in unserem Netzgebiet die nachfolgenden Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).

Zusätzlich gelten die ergänzenden Bedingungen der HEWA GmbH, die wir Ihnen ebenfalls als pdf-Dokument zur Verfügung stellen.

Formulare Netzanschluss:

Gartenwasserzähler

Durch den Einbau eines Gartenwassermessers können Sie den gemessenen Verbrauch des Gartenwassers von Ihrer Kanalberechnung in Abzug bringen. Den Einbau des Gartenwasserzählers können Sie gerne durch einen im Versorgungsgebiet zugelassenen Installateur ausführen lassen. Weitere Infos auf der Homepage der Stadtwerke Hersbruck.

  • Tabelle Netzdaten Wasser -> Downloadcenter? (mit SF absprechen)

Das Trinkwasser in Deutschland gehört zu den am intensivsten kontrollierten Lebensmitteln und ist ohne Einschränkung zum Verzehr geeignet. Die HEWA GmbH überprüft jährlich das Trinkwasser auf seine Qualität:

Das von der HEWA gelieferte Trinkwasser hat bei der „Härte“ einen guten Mittelplatz, d.h. nicht zu hart und nicht zu weich. Die Wasserhärte ist ein Sammelbegriff für die Summe aller Calcium- und Magnesiumverbindungen im Wasser. Auf der unten angegebenen Skala liegt das Wasser im gesamten Versorgungsgebiet der HEWA GmbH im Härtebereich mittel. Wir empfehlen deshalb, Waschmittel danach zu dosieren und auch die Enthärtungsanlage Ihrer Spülmaschine dem Härtebereich mittel anzupassen.

Die Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht. Die EG-Detergenzienverordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche:

  • Härtebereich „weich“:
    Millimol Calciumcarbonat je Liter: weniger als 1,5
    Entspricht °deutscher Härte: 8,4 °dH
  • Härtebereich „mittel“:
    Millimol Calciumcarbonat je Liter: 1,5 bis 2,5
    Entspricht °deutscher Härte: 8,4 bis 14 °dH
  • Härtebereich „hart“:
    Millimol Calciumcarbonat je Liter: mehr als 2,5
    Entspricht °deutscher Härte: mehr als 14 °dH

Ansprechpartner Wasser:

Bei Fragen zum Thema Netznutzung helfen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne weiter:

Technische Fragen

Bernd Viehweg 09151/ 8197- 151

Wärme...


Detailliertere Informationen folgen mit der kommunalen Wärmeplanung im Laufe des Jahres 2025. Infos auf der Website unter: Wärme - kommunale Wärmeplanung

Sandgasse / Haidplatz

Bürgerbräu

Amberger Str.

Raiffeisenstr

Schulzentrum Happurger Str.

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung:

Technische Anschlussbedingungen

Weitere Infos auf dieser Website unter HEWA_Wärme

Preisblätter und Formulare:

Ansprechpartner Wärme:

Bei Fragen zum Thema Netznutzung helfen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne weiter:

Harald Günzrodt 09151/ 8197- 126
Hendrik Nijhuis 09151/ 8197- 179

Messwesen...

In dieser Rubrik stellen wir Ihnen alle relevanten Dokumente zum Messwesen zur Verfügung. Gesetzliche Verordnungen, Verträge und technische Mindestanforderungen geben Ihnen einen Überblick über das Messwesen der HEWA GmbH.


Die HEWA GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im eigenen Netzgebiet. Gem. § 37 Abs. 1 MsbG besteht damit die Verpflichtung vor Beginn des Rollouts

  • Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG,
  • Informationen über Standardleistungen und mögliche Zusatzleistungen gem. § 35 MsbG,
  • Preisblätter mit jährlichen Preisangaben für mindestens drei Jahre für die Standard- und Zusatzleistungen zu veröffentlichen.

Nachfolgend finden Sie unsere technischen Mindestanforderungen im Messwesen:

Nachfolgend finden Sie die Übersicht der Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz:

Nachfolgend finden Sie unser Formular zur Erneuerung der Plombe im Messwesen:

Zum Messwesen gibt es gesetzliche Verordnungen, die nachfolgend aufgeführt sind:

Ansprechpartner Netz und Messewesen:

Bei Fragen zum Thema Netznutzung helfen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne weiter:

Service Netzmanagement 09151/ 8197- 550