Solar

Schritt 1: „Netzvoranfrage“ und Anmeldung Ihrer Anlage bei der HEWA

Bevor Sie eine Photovoltaikanlage an unser Versorgungsnetz anschließen können, müssen wir rechtzeitig eine Netzüberprüfung durchführen. Als Netzbetreiber prüft die HEWA, ob und wo die Stromeinspeisung erfolgen kann. Sie erhalten anschließend die befristet gültige Anschlusszusage und den Verknüpfungspunkt.

Eine Netzverträglichkeitsprüfung kann je nach Antragsaufkommen mehrere Wochen dauern. Die Netzverträglichkeitsprüfung für den Antragssteller ist kostenlos und unverbindlich. Bei einer Zusage haben Sie keine Realisierungspflicht.

Im ersten Schritt der Anmeldung Ihrer Anlage benötigen Sie folgendes:

  • Formular E1 Antragstellung
  • Formular E2 Datenblatt Erzeugungsanlagen
  • Formular E3 Datenblatt Speicher (falls vorhanden)
  • Formular Kontodatenblatt

Unser Tipp: Lassen Sie sich beim Ausfüllen der Antragsformulare von Ihrem Anlagenerrichter unterstützen!

Schritt 2: Netzverträglichkeitsprüfung durch die HEWA

Sobald die Formulare ausgefüllt bei uns eingegangen sind (Kontaktadresse sh. unten), können wir aktiv werden und eine Netzverträglichkeitsprüfung veranlassen sowie einen Verknüpfungspunkt für Sie reservieren. Ggf. erhalten Sie von uns in diesem Schritt noch einige Hinweise oder Korrekturen Ihrer eingereichten Unterlagen.

Schritt 3: Fertigstellung Ihrer Anlage

Sie bzw. Ihr Anlagenerrichter sollte uns folgende Daten zur Fertigstellung Ihrer Anlage zukommen lassen:

  • Formular E8 Inbetriebsetzungsprotokoll
  • Formular S1 Fertigmeldung
  • Bilddokumentation Ihrer Anlage

Schritt 4: Prüfung der Unterlagen durch die HEWA

Erst wenn auch diese Unterlagen bei uns eingegangen sind und wir sie geprüft haben, können wir die Freigabe zur Freischaltung der Anlage erteilen. In der Regel muss hierzu kein Mitarbeiter der HEWA mehr zu Ihnen vor Ort kommen. Ein letzter prüfender Blick unsererseits ist nur nötig, wenn sich die Bilddokumentation als unvollständig oder die Angaben als widersprüchlich erweisen.

Schritt 5: Anmeldung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister

Bitte vergessen Sie im letzten Schritt nicht, sich innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme Ihrer Anlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Erst dann können wir Ihnen die Vergütung zukommen lassen. Die erste Einspeiseabrechnung erhalten Sie im Januar des Folgejahres.

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Steckerfertige Erzeugungsanlage

(Balkonkraftwerk)

Was ist ein Balkonkraftwerk / eine steckerfertige Erzeugungsanlage?

Mit einer steckfertigen Erzeugungsanlage können Sie sich privat an der Energiewende beteiligen. Sie sind durch ihre kompakte Bauform dafür gedacht, den erzeugten Strom direkt im Haushalt zu verbrauchen.

Dieser Anschluss muss jedoch in jeder Situation sicher sein, deshalb gilt es hier besondere Vorschriften zu beachten.

Lassen Sie die Elektroinstallation daher zuerst durch einen Fachbetrieb prüfen und bei Bedarf an die geltenden technischen Regeln anpassen.

Welche Voraussetzungen gibt es für ein Balkonkraftwerk?

Für den Anschluss einer solchen Anlage innerhalb einer Kundenanlage (an einen Endstromkreis) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die max. zulässige Anlagenleistung beträgt 800 W
  • ein Zweirichtungszähler misst getrennt Verbrauch und Einspeisung
  • die Anlage muss vom Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden

MaStR Registrierungshilfe Balkonkraftwerke