Neu ab 6.6.2025: Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden

Am 6. Juni 2025 kommt der sogenannte „24h-Lieferantenwechsel“. Was so klingt, als könnten Kunden schnell ihre Stromlieferanten wechseln, zielt tatsächlich auf die Marktprozesse ab, die bei einem Lieferantenwechsel im Hintergrund ablaufen. Für Vermieter und Mieter bringt die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) sogar neue Hürden. Was hat es mit der neuen Regelung auf sich und worauf müssen Sie als Kunde achten - vor allem bei einem Umzug?

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Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen bleiben weiter gültig

Die BNetzA schreibt vor, dass Stromlieferanten ab 6. Juni 2025 den Wechsel ihrer Kunden innerhalb von 24 Stunden bearbeiten müssen. Das betrifft vor allem die Marktkommunikation zwischen den Marktpartnern (Lieferanten, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber). Der Austausch der für die Belieferung eines Kunden relevanten Daten muss künftig innerhalb eines Werktags erfolgen. Es bedeutet aber nicht, dass Kunden von heute auf morgen den Stromanbieter wechseln können. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiter gültig! Besonders aufpassen müssen Sie nun aber, wenn sie umziehen.

Neue Fristen beim Ein- und Auszug

Die Strombelieferung an einer Abnahmestelle rückwirkend ab- oder anzumelden ist künftig nicht mehr möglich. Bislang kümmern sich Kunden vor allem bei einem Umzug meist erst nach dem Auszug aus der alten Wohnung um die Abmeldung der Strombelieferung und erst nach dem Einzug in die neue Wohnung um den Abschluss eines Stromliefervertrags – teilweise mit deutlichem Zeitverzug. Wer sich ab 6. Juni 2025 nicht vor dem Umzug um den Übergang seiner Stromversorgung kümmert, muss mit finanziellen Nachteilen rechnen. Denn mit dem neuen Beschluss der BNetzA können Ab- und Anmeldeprozesse von den Marktpartnern nur noch in die Zukunft angestoßen werden.

Das ist zu tun, wenn man umzieht:

  • Energievertrag rechtzeitig vor dem Umzug abschließen oder Weiterbelieferung mit dem bisherigen Lieferanten abstimmen - im Idealfall spätestens 14 Tage vor dem Umzug.
  • Den Ein-/Auszugstermin gemäß der mit ihrem Lieferanten vertraglich vereinbarten Fristen im Voraus melden.
  • Zählerstand unverzüglich nach dem Ein-/Auszug übermitteln.
  • Vermieter sollten neuen Mietern zwei Wochen vor Wohnungsübergabe die Zählernummer und die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) mitteilen, damit sich diese rechtzeitig um die Stromversorgung kümmern können.

Marktlokations-Identifikationsnummer: Was ist das?

Bei der Kommunikation zwischen den Marktpartnern ist die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zwingend erforderlich. Diese dient dazu, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern zu vereinfachen. Jede Stromabnahmestelle und -erzeugungsstelle ist mit so einer eindeutigen Nummer gekennzeichnet. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Stromrechnung.

FAQ zum 24h-Lieferantenwechsel

Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.

Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.

Auch wenn der (technische) Wechsel innerhalb von 24 Stunden erfolgt, müssen Sie sicherstellen, dass Sie den Vertrag mit Ihrem aktuellen Anbieter unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist beenden. Die Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.

Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung zwischen Netzbetreiber und Lieferant.

Nein! Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende Meldungen nicht mehr möglich! Ihre An- und Abmeldungen können somit nur noch in die Zukunft vorgenommen werden.

Spätestens 14 Tage vor Ihrem Ein-, Aus- oder Umzugstermin. Durch die neue, gesetzliche Regelung sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Meldungen nicht mehr möglich.

Ihr Stromvertrag bleibt dann weiterhin bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse so lange aufkommen bis der Ein-, Aus -oder Umzug bei der HEWA eingeleitet wird. In diesem Fall sind auch unsere Bearbeitungszeiten zu beachten.

Nein! Seitens des Lieferanten gibt es keine Kulanzregelung. Eine rückwirkende Bearbeitung ist technisch nicht mehr möglich.

Wir benötigen ein Übergabeprotokoll, dass Sie uns bitte per E-Mail oder Post senden. Gerne können Sie dies auch persönlich bei uns abgeben, falls Sie noch Fragen dazu haben. Welche Informationen darin enthalten sein müssen finden Sie unter dem nächsten Punkt.

  • Kundennummer, Name, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
  • Ein-, Aus-, Umzugsdatum
  • Marktlokations-ID (alternativ Zählernummer) und ggf. Zählerstände
  • Name und Anschrift des Nachmieters (ggf. Eigentümer)

Was ist eigentlich die Marktlokations-ID (MaLo-ID)? Ab 06. Juni 2025 wird für den Lieferantenwechsel Strom anstatt der Zählernummer nur noch die Marktlokations-ID (MaLo-ID) für die Zuordnung der Verbrauchsstelle berücksichtigt. Diese elfstellige Nummer hilft die genaue Abnahmestelle und Zählernummer eindeutig zu identifizieren, um so die Kommunikation zwischen Netzbetreibern, Energielieferanten, Messstellenbetreibern (Marktpartnern) und Kunden zu vereinfachen. Die MaLo-ID finden Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Um einen schnellen und reibungslosen Wechsel des Stromlieferanten vorzunehmen, ist es somit zwingend notwendig, dass die MaLo-ID angegeben wird. Sollten Sie Ihre MaLo-ID nicht finden, geben Sie bitte Ihre vollständige Zählernummer an, damit wir Ihre MaLo-ID bei Ihrem Netzbetreiber erfragen können.

Um die Prozesse einheitlich und überschaubar zu halten wenden wir auch für die Sparten Gas, Wasser und Wärme sowie bei den Stadtwerken Hersbruck auch für die Sparte Abwasser dieselbe Regelung und Vorgehensweise an.