Ein ganz wichtiges Element ist die Klassifizierung des Gebäudes in einer farbigen Skala. So kann jeder – egal ob Fachmann oder Laie – auf einen Blick erkennen, wie gut der energetische Zustand des Gebäudes ist.
Der Bedarfsausweis ist Pflicht bei energetisch unsanierten Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor November 1977. Es sei denn, das Gebäude wurde energetisch saniert und erfüllt mindestens die Wärmeschutzverordnung von 1977.
Der Energieausweis ist auch dann wichtig, wenn Sie eine Immobilienanzeige aufgeben möchten. Folgende Angaben müssen integriert werden, wenn der Energieausweis ab dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde:
- Baujahr des Gebäudes
- Energieträger der Heizung (z.B. Erdgas)
- Art des Energieausweises
- Wert des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauches
- Energieeffizienzklasse