Wir erstellen den Energieausweis für Ihre Immobilie

Sobald Sie ein Gebäude errichten, verkaufen oder vermieten, muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Energieausweis ausgestellt werden. Dadurch wird der Energiewert des jeweiligen Gebäudes ermittelt und dokumentiert und somit objektiv vergleichbar.

Nutzen Sie unser Know-How! Wir unterstützen Sie gerne!

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Der verbrauchsorientierte Energieausweis

  • für Gebäude, die die 1. Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977) erfüllen oder mindestens 5 Wohneinheiten haben und der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde (Ausnahme: Link zu FAQ)
  • Datengrundlage: Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten 3 Jahre
  • spezifische Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen
  • Die Gebäudehülle und die Heizungsanlage werden nicht betrachtet.

Unser Angebot:

100 € brutto inkl. Gesetzl.MwSt.

Energieausweis anfragen

Der bedarfsorientierte Energieausweis

  • für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, bei denen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht der 1. Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977) entsprechen
  • Datengrundlage: detaillierte Gebäudedaten und Hüllflächenberechnungen
  • Ermittlung theoretischer Energiemengen für Heizen und Warmwasser
  • energetische und wirtschaftliche Empfehlungen zur Sanierung

Ihr Ansprechpartner

Bei Fragen zum Thema Energieausweis helfen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne weiter:

Harald Günzrodt 09151/ 8197- 122
Hendrik Nijhuis 09151/ 8197- 279

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Kundenzentrum

FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Thema Energieausweis

Der Energieausweis dient zur Information über den Energiebedarf von Gebäuden. Eigentümer, Mieter und Käufer können so objektiv Häuser untereinander vergleichen. Er zeigt den Eigentümern Wege zur Modernisierung auf, um damit Energie effizienter einzusetzen und nachhaltiger zu wirtschaften.

Für Mieter und Käufer bietet der Energieausweis damit einen guten Überblick über die potentiellen Heizkosten. Gebäudeeigentümer erhalten grundlegende Informationen über energetische Schwachstellen des Gebäudes. Wichtige Sanierungsmaßnahmen können den Wert des Gebäudes steigern. Die Vergleichbarkeit wird gleichzeitig positiv beeinflusst.

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Energieausweise werden nicht für einzelne Wohnungen erstellt, sondern pro Gebäude. Zuständig ist der Eigentümer oder sein Vertreter, wie zum Beispiel die Hausverwaltung. Ausweise müssen nur erstellt werden, wenn sich etwas ändert, also beim Verkauf, einer Vermietung, einem Neubau und bei Sanierungen.

Für Neubauten und wesentliche Umbauten (zum Beispiel Sanierungen und Anbauten) ist ein Energiebedarfsausweis Pflicht. Für bestehende Wohngebäude ist ein Energieausweis erforderlich, wenn sie verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden. Wenn Sie Ihr Einfamilienhaus selbst nutzen und es in absehbarer Zeit nicht verkaufen oder vermieten möchten, benötigen Sie keinen Energieausweis.

Ein ganz wichtiges Element ist die Klassifizierung des Gebäudes in einer farbigen Skala. So kann jeder – egal ob Fachmann oder Laie – auf einen Blick erkennen, wie gut der energetische Zustand des Gebäudes ist.

Der Bedarfsausweis ist Pflicht bei energetisch unsanierten Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor November 1977. Es sei denn, das Gebäude wurde energetisch saniert und erfüllt mindestens die Wärmeschutzverordnung von 1977.

Der Energieausweis ist auch dann wichtig, wenn Sie eine Immobilienanzeige aufgeben möchten. Folgende Angaben müssen integriert werden, wenn der Energieausweis ab dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde:

  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieträger der Heizung (z.B. Erdgas)
  • Art des Energieausweises
  • Wert des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauches
  • Energieeffizienzklasse

Für diesen Energieausweis liegen die tatsächlichen Energieverbräuche der letzten drei Jahre zugrunde. Beim verbrauchsorientierten Energieausweis erhalten sie spezifische Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen. Die Gebäudehülle und die Heizungsanlage werden nicht betrachtet. Einen verbrauchsorientierten Energieausweis gibt es für Gebäude, die die 1. Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977) erfüllen oder mindestens 5 Wohneinheiten haben und der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Ausgenommen vom verbrauchsorientierten Energieausweis sind Gebäude mit Leerstand von mehr als 30 % in den letzten drei Jahren und Gebäude, bei denen die Heizart in den letzten 3 Jahren umgestellt wurde.

Dem bedarfsorientierten Energieausweis liegen detaillierte Gebäudedaten und Hüllflächenberechnungen zugrunde. Diese werden vor Ort mit einem Energieberater aufgenommen. Daraus werden dann theoretische Energiemengen für Heizen und Warmwasser ermittelt, ohne Berücksichtigung des realen Nutzungsverhaltens. Im bedarfsorientierten Energieausweis werden energetische und wirtschaftliche Empfehlungen zur Sanierung gegeben. Dieser Ausweis ist für alle Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, bei denen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht der 1. Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977) entsprechen, verpflichtend.

Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Das betrifft auch die Ausweise für Neubauten.

Ja, Gebäude die unter Denkmalschutz stehen und kleine Häuser mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmeter.

Die Kosten für einen Energieausweis können Sie als Werbungskosten bei der Vermietung Ihres Gebäudes oder als Betriebsausgaben bei einem Unternehmer absetzen.

Gebäude mit mehr als 10% gewerblicher Nutzung, benötigen eine gesonderten Energieausweis für Nichtwohngebäude. Wenn Sie einen Energieausweis für eine Gewerbeimmobilie benötigen, kontaktieren Sie uns bitte direkt. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen.