Stilisierte orange Flamme, symbolisch für Stromversorgung der HEWA
Strom

Mit Ihrer Wärmepumpe Stromkosten sparen

Neue Regelung nach § 22 EnFG

Gute Nachrichten für alle, die auf Heizen mit Wärmepumpe setzen: Sie können künftig von niedrigeren Stromkosten profitieren. Mit der gesetzlichen Regelung nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) entfallen für Ihren separat gemessenen Wärmepumpenstrom zwei Umlagen: Die KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage. Beide Umlagen zusammen liegen 2026 bei 1,65 ct/kWh (inkl. MwSt.).

Außen aufgestellte Luftwärmepumpe an einem Wohnhaus im Abendlicht

Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Ihre Wärmepumpe wird elektrisch betrieben
  • Der Stromverbrauch wird über einen eigenständigen Zählpunkt gemessen
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten* (Definition sh. FAQ)
  • Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aus EU-Beihilfeentscheidungen

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Beantragen Sie die Umlagenbefreiung für Ihre Wärmepumpe am einfachsten online:

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Alternativ können Sie das Formular auch als PDF herunterladen und uns per E-Mail oder Post zuschicken. Bei Fragen nehmen Sie gerne mit unserem Kundencenter Kontakt auf!

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FAQ zur Umlagenbefreiung

Sollten sich bei Ihnen Veränderungen ergeben und hierdurch die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Die Kosten hierfür werden mit der KWKG-Umlage auf die Verbraucher umgelegt.

Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten für Entschädigungen bei Störungen oder bei Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten der Errichtung und des Betriebs der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.

Nein. Von den Umlagen befreit wird ausschließlich der Strom, der zum Betrieb der Wärmepumpe benötigt wird. Für den Strom, der im Haushalt verbraucht wird, müssen die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage weiterhin über den Strompreis bezahlt werden.

Der separate Zähler stellt sicher, dass nur der Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe berücksichtigt wird. Das ist Voraussetzung für die Umlagenbefreiung.

Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014).