Antragsformular Privilegierung für Wärmepumpen
Verringerung KWKG-Umlage / Offshore-Netzumlage gem. §22 EnFG
Wärmepumpen sind gemäß § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) privilegiert. Das bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen die KWKG-Umlage (derzeit 0,446 ct/kWh netto) sowie die Offshore-Netzumlage (derzeit 0,941 ct/kWh netto) auf null (0,00 ct/kWh) reduziert werden können.
Die Befreiung von der Umlageerhebung darf nur dann gewährt werden, wenn und solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte bestätigen Sie durch die folgende Eigenerklärung, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Eine Abgabe der Meldung muss bis zum 16. März des Folgejahres vollständig bei uns eingehen. Ihre Angaben geben wir dann an den zuständigen Netzbetreiber weiter. Nach Ablauf der Frist kann eine Entlastung für das Vorjahr nicht mehr gewährt werden. In diesem Fall kann Ihr Antrag erst für das laufende Jahr berücksichtigt werden. Bei Nichtbereitstellung erfolgt keine Verringerung der Umlagen.