Achtung: Irreführende Smart-Meter-Schreiben
02.09.2026
Aktuell erhalten Haushalte in verschiedenen Städten und Gemeinden im Nürnberger Land Schreiben von der DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH, in denen eine kurzfristige, angeblich kostenlose Installation eines Smart Meters beworben wird. Die betroffenen Stadt- und Gemeindewerke weisen darauf hin, dass diese Schreiben nicht von den örtlichen Energieversorgern oder Netzbetreibern stammen.
Inzwischen liegen uns solche Schreiben auch aus dem Netzgebiet der HEWA in Hersbruck vor. Erste Rückmeldungen zeigen, dass die Schreiben bei vielen unserer Kundinnen und Kunden für Verunsicherung sorgen – das möchten wir aufklären.
Wichtig zu wissen:
Kein Vertragszwang durch Werbeschreiben. Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht verpflichtet, aufgrund eines solchen Werbeschreibens einen Vertrag abzuschließen oder einen Termin zu vereinbaren. Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist die HEWA der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) im gesamten Stadtgebiet. Offizielle Informationen zum Zählertausch erhalten Sie ausschließlich direkt von uns, niemals über Drittfirmen oder allgemeine Postwurfsendungen.
Die Kosten sind gesetzlich reguliert. Die Preise für Smart Meter, die die HEWA als grundzuständiger Messstellenbetreiber in Hersbruck verlangen darf, sind über sogenannte Preisobergrenzen gesetzlich festgelegt. So dürfen bei einem Jahresverbrauch unter 6.000kWh pro Jahr maximal 30 Euro brutto in Rechnung gestellt werden. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber sind nicht an diese Preisobergrenzen gebunden und können einen höheren Preis verlangen.
Der Einbau selbst ist grundsätzlich kostenlos. Für den Einbau eines Smart Meters fallen – unabhängig vom Messstellenbetreiber – grundsätzlich keine gesonderten Einbaukosten an. Das ist gesetzlich so vorgesehen und keine Besonderheit der in den Werbeschreiben beworbenen Angebote.
Die HEWA führt Smart Meter bereits flächendeckend ein. Wir statten unser Netzgebiet derzeit selbst schrittweise und flächendeckend mit Smart Metern aus – innerhalb der gesetzlichen Preisobergrenzen (siehe oben). Sie müssen hierfür nicht selbst aktiv werden; wir kommen rechtzeitig auf Sie zu.
Fernauslesung ist bei uns längst Standard. Im Netzgebiet der HEWA sind bereits seit einigen Jahren flächendeckend digitale Zähler verbaut. Die Zählerfernauslesung unterstützen wir daher schon seit geraumer Zeit – manuelle Ablesetermine, wie in den Werbeschreiben teils suggeriert, gehören bei uns längst der Vergangenheit an.
Unsere Empfehlung: Prüfen Sie entsprechende Schreiben sorgfältig und treffen Sie keine vorschnelle Entscheidung. Bei Fragen rund um Smart Meter oder den Messstellenbetrieb stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen rund um Smart Meter finden Sie hier.