Smart Meter sind ein wichtiger Baustein der Energiewende und gesetzlich vorgesehen. Sie helfen dabei, Stromerzeugung und Stromverbrauch besser aufeinander abzustimmen und die Stromnetze für die zunehmende Nutzung u.a. von Photovoltaikanlagen, Speicher, Wärmepumpen und E-Mobilität fit zu machen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass bis 2032 alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden.
2023 wurde das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Ziel ist es, den Einbau digitaler Stromzähler zu beschleunigen. Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zum Einbau fest: Demnach fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau.
Außerdem gilt: Wenn nach dem 1. Januar 2024 eine Wärmepumpe oder eine Ladestation installiert wurde, die gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz für den Netzbetreiber steuerbar sein muss, um im Ausnahmefall eine Netzüberlastung zu verhindern, ist der Einbau eines Smart Meters verpflichtend.