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Smart Meter: Entscheidender Baustein für die Energiewende

Die Energiewende macht unsere Stromversorgung intelligenter. Smart Meter, auch intelligente Messsysteme genannt, erfassen Ihren Verbrauch digital und ermöglichen eine effiziente Steuerung. Bis 2032 sind Netzbetreiber verpflichtet, Smart Meter einzubauen, wenn Ihr Jahresverbrauch über 6.000 kWh liegt, Sie eine Einspeiseanlage über 7 kWp betreiben oder steuerbare Verbrauchseinrichtungen nutzen. Auch unabhängig davon kann ein Einbau erfolgen.

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter (intelligentes Messsystem) besteht aus zwei Komponenten: einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) und einem Smart Meter Gateway (sichere Kommunikationseinheit). Das System erfasst Ihren Stromverbrauch und übermittelt die notwendigen Messdaten verschlüsselt an den Messstellenbetreiber, in Hersbruck also an die HEWA. Dadurch ist eine sichere Fernauslesung der Zählerstände möglich.

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Warum Smart Meter?

Die Herausforderung: Sonne und Wind stehen nicht rund um die Uhr gleichmäßig zur Verfügung – darauf müssen unsere Stromnetze reagieren. Außerdem sollten Stromangebot und -nachfrage sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Damit eine solche Lastverlagerung funktioniert, braucht es intelligente Stromzähler als „smarte“ Schnittstellen zum intelligenten Stromnetz.

Wie läuft der Einbau ab?

Wir kümmern uns darum, dass Sie mit einem Smart Meter an das intelligente Netz der HEWA angeschlossen werden.

  • Sie werden mindestens drei Monate vorher von der HEWA über den Einbau informiert.
  • Spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Einbau, stimmen wir einen Termin mit ihnen ab.
  • Der Einbau selbst dauert nur etwa eine Stunde und wird von einem Monteur der HEWA durchgeführt. Dabei kann es sein, dass der Strom kurzzeitig unterbrochen werden muss.

Ihre Vorteile

Mit einem Smart Meter sehen Sie genauer, wie viel Strom Sie verbrauchen. Das unterstützt Sie dabei

  • Stromfresser im Haushalt zu erkennen
  • Ihren Verbrauch besser zu verstehen
  • langfristig Stromkosten zu sparen
  • künftig neue, flexible Stromtarife nutzen zu können

Außerdem helfen Smart Meter

  • das Netz stabil zu halten
  • den (Gesamt-)Stromverbrauch zu optimieren

Welche Kosten entstehen für Smart Meter und digitale Stromzähler?

Der Einbau eines intelligenden Messsystems ist für Sie kostenlos - die Kosten trägt der Messstellenbetreiber, in diesem Fall die HEWA.

Für den Betrieb einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) zahlen Sie im Jahr 25 Euro.

Wird Ihr digitaler Stromzähler durch den Einbau der Kommunikationseinheit zu einem Smart Meter, sind die Kosten gestaffelt und richten sich nach Ihrem Stromverbrauch oder der Leistung Ihrer Einspeiseanlage. Eine vollständige Übersicht finden Sie hier:

Preisblatt

FAQs Smart Meter:

Allgemeine Fragen

Das Smart Meter Gateway ist die Kommunikationseinheit eines Smart Meters. Es übermittelt die Messdaten verschlüsselt und erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen. Die Sicherheit wird durch Vorgaben und Zertifizierungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gewährleistet.

Smart Meter sind ein wichtiger Baustein der Energiewende und gesetzlich vorgesehen. Sie helfen dabei, Stromerzeugung und Stromverbrauch besser aufeinander abzustimmen und die Stromnetze für die zunehmende Nutzung u.a. von Photovoltaikanlagen, Speicher, Wärmepumpen und E-Mobilität fit zu machen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass bis 2032 alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden.

2023 wurde das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Ziel ist es, den Einbau digitaler Stromzähler zu beschleunigen. Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zum Einbau fest: Demnach fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau.

Außerdem gilt: Wenn nach dem 1. Januar 2024 eine Wärmepumpe oder eine Ladestation installiert wurde, die gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz für den Netzbetreiber steuerbar sein muss, um im Ausnahmefall eine Netzüberlastung zu verhindern, ist der Einbau eines Smart Meters verpflichtend.

Nicht automatisch. Ein Smart Meter senkt den Stromverbrauch nicht von selbst. Die erhöhte Transparenz kann jedoch dabei helfen, den eigenen Verbrauch bewusster zu steuern und dadurch Energiekosten zu reduzieren.

Nein. Smart Meter erfassen den Gesamtstromverbrauch eines Haushalts in festgelegten Zeitintervallen, nicht den Verbrauch einzelner Geräte.

Nein. Die derzeit eingesetzten intelligenten Messsysteme verfügen über keine Funktion zur Fernabschaltung der Stromversorgung.

Einbau und Umrüstung

Der Austausch erfolgt auf Grundlage des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Dieses regelt die schrittweise Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme in Deutschland.

Verantwortlich für den Einbau ist der grundzuständige Messstellenbetreiber, in aller Regel der örtliche Netzbetreiber. Im Stadtgebiet Hersbruck übernimmt die HEWA diese Aufgabe.

Sie erhalten mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau eine schriftliche Erstinformation. Etwa zwei Wochen vor dem Einbautermin erfolgt die konkrete Terminankündigung beziehungsweise Terminabstimmung.

Der Einbau erfolgt durch Monteure der HEWA. Bei der Erstinstallation muss die Stromversorgung kurzzeitig unterbrochen werden. Der Termin dauert in der Regel etwa eine Stunde.

Sie selbst brauchen für den Einbau nichts vorzubereiten: Sie müssen lediglich sicherstellen, dass die Zähleranlage am Einbautag frei zugänglich ist und dem Monteur Zugang gewähren. Weitere Informationen erhalten Sie mit Ihrer Einbauankündigung.

In den meisten Fällen sind dafür keine besonderen baulichen Maßnahmen notwendig. Weil die HEWA auf Powerline-Technologie setzt, braucht es keine Mobilfunkantenne. Bauliche Maßnahmen werden daher nur notwendig, wenn Mängel an der vorhandenen Zähleranlage festgestellt werden.

In den meisten Fällen kann der vorhandene Zählerplatz weiter genutzt werden. Nur bei Mängeln an der bestehenden Anlage können Anpassungen erforderlich sein.

Nein. Für den gesetzlich vorgesehenen Einbau intelligenter Messsysteme ist keine Widerspruchsmöglichkeit vorgesehen.

Kosten und Tarife

Nein. Die Kosten für den Einbau des intelligenten Messsystems trägt der Messstellenbetreiber, in diesem Fall also die HEWA.

Für intelligente Messsysteme gelten gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen gemäß § 30 Messstellenbetriebsgesetz. Die jeweils aktuellen Preise finden Sie in unserem Preisblatt.

Preisblatt

Ein Smart Meter ist die Voraussetzung für die Nutzung eines dynamischen Stromtarifs. Dabei orientiert sich der Strompreis am aktuellen Börsenstrompreis und kann sich im Tagesverlauf verändern. Wer seinen Verbrauch gezielt in günstige Zeitfenster verlagert, kann von niedrigeren Strompreisen profitieren. Die Wahl eines dynamischen Tarifs ist freiwillig.

Nein. Der Eigenverbrauch des intelligenten Messsystems wird nicht über Ihren Stromzähler erfasst und nicht berechnet.

Datenschutz und Datensicherheit

Erfasst werden die für Netzbetrieb und Abrechnung erforderlichen Verbrauchsdaten, beispielsweise Zählerstände und Lastgangdaten.

Die Daten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet und ausschließlich für zulässige Zwecke verwendet.

Der Schutz Ihrer Daten hat höchste Priorität. Smart Meter unterliegen strengen Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sämtliche Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt und sind gegen unbefugte Zugriffe geschützt.

Immer an Ihrer Seite

Sie haben weitere Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail. Die Kollegen vom Bereich Zählerwesen sind für Sie da!

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