Umzüge künftig bitte 14 Tage vorher melden
21.05.2025
Am 6. Juni tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die bei einem Umzug eine wichtige Rolle spielt: Im Zuge der geplanten Modernisierung des Energiemarktes durch die Bundesnetzagentur müssen An- und Abmeldungen bei einem Umzug künftig im Voraus erfolgen. Eine rückwirkende Anmeldung – also nach dem tatsächlichen Ein- oder Auszug – ist ab diesem Stichtag nicht mehr möglich.
Was heißt das für Mieter? Wer einen Umzug plant, sollte die HEWA spätestens zwei Wochen vorher darüber informieren. Nur so ist gewährleistet, dass der Wechsel reibungslos abläuft und keine zusätzlichen Kosten oder Verzögerungen entstehen. Weil der lokale Energie- und Wasserversorger für diese gesetzlichen Neuerungen seine energiewirtschaftlichen Prozesse grundlegend anpassen musste, gilt das ab 6. Juni nicht nur für den Strombezug, sondern auch für die Sparten Erdgas, Wärme, Trink- und Abwasser.
Wird ein Auszug nicht rechtzeitig gemeldet, besteht die Gefahr, dass der Anschluss für Strom, Erdgas, Wasser oder Wärme weiterhin über die bestehenden Verträge abgerechnet wird – auch wenn schon ein neuer Mieter eingezogen ist. In diesem Fall müsste der Vormieter weiter für den Verbrauch aufkommen.
Vermieter sollten ihre Mieter rechtzeitig auf die neuen gesetzlichen Vorgaben hinweisen. Auch hier muss die An- oder Abmeldung des Strom- und der weiteren Anschlüsse vor dem Umzug bei der HEWA erfolgen.
Reicht der neue Mieter die Meldung des Einzugs nicht fristgerecht ein, wird der Anschluss automatisch auf den Vermieter umgeschrieben – inklusive der damit verbundenen Kosten. Vermieter sollten deshalb sicherstellen, dass sie ihren Mietern rechtzeitig alle relevanten Daten, wie beispielsweise die Zählernummer oder die Marktlokation, vollständig und korrekt übermitteln.
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