Welchen Einfluss hat „KANU 2.0“?
Mit Blick auf die voraussichtlich sinkenden Erdgasmengen durch weniger Kunden hat die Bundesnetzagentur 2024 Regelungen in der Kostenermittlung angepasst („KANU 2.0“). Diese führen zu einer gerechteren Verteilung der Netzkosten im Zeitverlauf. Denn bisher mussten Gasverteilnetzbetreiber ihre Investitionen über 45 bis 55 Jahren abschreiben. Mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 könnten sie das besonders bei ihren in den vergangenen Jahren gebauten Netzen nicht vollständig tun - verbleibende Abschreibungen gingen in den kommenden 20 Jahren zulasten von immer weniger Netznutzern.
Um diese Entwicklung gerechter zu gestalten, erlaubt die Bundesnetzagentur mit „KANU 2.0“ kürzere Nutzungsdauern und flexible Abschreibungsmodalitäten für Gasnetze. Das führt zwar kurzfristig zu höheren Netzkosten, diese werden aber auf die derzeit noch hohe Anzahl Erdgaskunden verteilt, sodass die zusätzliche Belastung für den Einzelnen moderat bleibt.
Viele Gasnetzbetreiber setzen diese Option erstmals für 2026 um. Die Folge: die Gasnetzentgelte steigen ab 1. Januar 2026 spürbar um 0,4071 Cent pro Kilowattstunde.