Weg mit den Stromfressern – wir unterstützen Sie dabei!

Das CO2-Minderungsprogramm der HEWA GmbH wird fortgeführt. HEWA-Kunden in Hersbruck werden bei ihrem Engagement für den Klimaschutz im Rahmen des Programms „Sparen mit stromeffizienten Haushaltsgeräten“ auch weiterhin unterstützt. Der Fördertopf bleibt mit 15.000 Euro gefüllt.

Seit dem 01.03.2021 gibt es ein neues EU-Energielabel. Neu sind die Effizienzklassen A bis G. Die alten Klassen A+++, A++ und A+ entfallen somit. Weiter Informationen finden Sie auf der Internetseite deutschland-macht-effizient.

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Wofür gibt es Zuschüsse?

Im Rahmen des Projektes „Sparen mit stromeffizienten Haushaltsgeräten!“ fördern wir den Austausch von:

  • Geschirrspülmaschinen durch Neugeräte der Energieeffizienzklasse A-C (früher A+++) (gem. EU-Energielabel),
  • Waschvollautomaten durch Neugeräte der Energieeffizienzklasse A-C (früher A+++),
  • Kühl- und Gefriergeräten durch Neugeräte mit der Energieeffizienzklasse A-C (früher A+++),
  • alten Wäschetrocknern gegen Wärmepumpen-Wäschetrockner. Diese Geräte nützen die Abwärme als zusätzliche Wärmequelle.

Wie hoch ist der Zuschuss?

„Sparen mit stromeffizienten Haushaltsgeräten!“:
Sie erhalten von der HEWA einen Zuschuss in Höhe von 80 Euro, ab 01.01.2024

Warum macht die HEWA das?

„Wir stellen uns weiter unserer Verantwortung für den Klimaschutz und die Energiewende vor Ort“, sagt Harald Kiesl, Geschäftsführer der HEWA GmbH. Ein wichtiger Aspekt dabei ist Energieeffizienz. Hintergrund ist die einfache Formel „Niedriger Stromverbrauch gleich weniger CO2-Emissionen“. Auch wenn die neuen Geräte in der Anschaffung teuer sind, benötigen sie wegen ihrer besseren Effizienz während ihrer Laufzeit deutlich weniger Strom und entlasten so nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel.

Allgemeine Fördervoraussetzungen

Für alle Maßnahmen im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms 2024 für Kunden der HEWA gilt:

  • Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Mittel bis 31.12.2024 bewilligt, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.
  • Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der HEWA. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Die Förderung erhalten nur Strom- und/oder Gaskunden der HEWA. Entscheiden Sie sich innerhalb von drei Jahren nach Auszahlung der Förderung für einen anderen Strom-/Gaslieferanten, wird der Zuschuss anteilig zurückgefordert.
  • Das Gerät wurde bei einem lokalen Fachhändler im Antragsjahr erworben.
  • Weitere öffentliche Fördermittel dürfen in Anspruch genommen werden, jedoch keine Förderung anderer Energieversorger.
  • Ihr Antrag kann nicht berücksichtigt werden, wenn Sie die Zahlungsverpflichtungen aus Ihrem Strom-, Erdgas- oder Wärmeliefervertrag mit der HEWA zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses nicht vollständig erfüllt haben.
  • Es ist nur eine Förderung pro Antragsteller im Jahr möglich.

Änderungen vorbehalten.

Und so geht’s:

Stellen Sie Ihren Antrag bequem über das Kontaktformular! Hier können Sie auch gleich Ihre Rechnung hoch laden.

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