Hinweis zu Kundenbeschwerden, Information nach §§ 111a, 111b EnWG
Für eventuelle Beanstandungen stehen Ihnen die bekannten Kontaktwege über unser Kundenzentrum zur Verfügung:
Kundenzentrum
Sollte Ihre Beanstandung nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeholfen werden, können unter den Voraussetzungen des § 111b EnWG in Verbindung mit dem Verbrauchstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ein Schlichtungsverfahren beantragt werden bei:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
Die HEWA ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Durch ein etwaiges Schlichtungsverfahren wird die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB gehemmt. Für weitere Informationen kann der Kunde sich auch an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas wenden:
Die Kontaktdaten lauten:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030-22480 323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de