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Fragen zur Anmeldung: anmeldung-einspeisung@hewagmbh.de
Fragen zur Abrechnung: abrechnung-einspeisung@hewagmbh.de
Sie möchten selbst Strom erzeugen und planen den Bau einer Photovoltaik? Wir geben Ihnen hier einen Überblick, was Sie Schritt für Schritt beachten sollten. Alle wichtigen Formulare und Datenblätter haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.
Anfrage zum Anschluss einer PV-Anlage
Formular E.1 – E.3
Formular E.8
Bevor Sie eine Photovoltaikanlage an unser Versorgungsnetz anschließen können, müssen wir rechtzeitig eine Netzüberprüfung durchführen. Als Netzbetreiber prüft die HEWA, ob und wo die Stromeinspeisung erfolgen kann. Sie erhalten anschließend die befristet gültige Anschlusszusage und den Verknüpfungspunkt.
Eine Netzverträglichkeitsprüfung kann je nach Antragsaufkommen mehrere Wochen dauern. Die Netzverträglichkeitsprüfung für den Antragssteller ist kostenlos und unverbindlich. Bei einer Zusage haben Sie keine Realisierungspflicht.
Im ersten Schritt – der Anmeldung Ihrer Anlage – sind folgende Formulare vonnöten:
» E1: Antragstellung
» E2: Datenblatt Erzeugungsanlagen
» E3: Datenblatt Speicher – falls Speicher vorhanden
» ÜSS: Übersichtsschaltplan Ihrer Anlage
» Technische und rechtliche Informationen
» Kontodatenblatt
Unser Tipp: Lassen Sie sich beim Ausfüllen der Antragsformulare von Ihrem Anlagenerrichter unterstützen!
Sobald die Formulare ausgefüllt bei uns eingegangen sind (Kontaktadresse sh. unten), können wir aktiv werden und eine Netzverträglichkeitsprüfung veranlassen sowie einen Verknüpfungspunkt für Sie reservieren. Ggf. erhalten Sie von uns in diesem Schritt noch einige Hinweise oder Korrekturen Ihrer eingereichten Unterlagen.
Sie bzw. Ihr Anlagenerrichter sollte uns folgende Formulare zur Fertigstellung Ihrer Anlage zukommen lassen:
» E8: Formular Inbetriebsetzungsprotokoll
» S1: Formular Änderungsmeldung
» Bilddokumentation
Erst wenn auch diese Unterlagen bei uns eingegangen sind und wir sie geprüft haben, können wir die Freigabe zur Freischaltung der Anlage erteilen. In der Regel muss hierzu kein Mitarbeiter der HEWA mehr zu Ihnen vor Ort kommen. Ein letzter prüfender Blick unsererseits ist nur nötig, wenn sich die Bilddokumentation als unvollständig oder die Angaben als widersprüchlich erweisen.
Bitte vergessen Sie im letzten Schritt nicht, sich innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme Ihrer Anlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Erst dann können wir Ihnen die Vergütung zukommen lassen. Die erste Einspeiseabrechnung erhalten Sie im Januar des Folgejahres.
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