Unser Beweggrund: Besseres Klima

Über 20 Millionen Menschen in Deutschland sind Pendler, Tendenz steigend. Mehr als 75 % von ihnen nutzen bei Entfernungen von mehr als 10 Kilometern das Auto. Für die Umwelt stellt das erhöhte Verkehrsaufkommen eine immer größere Belastung dar. Abhilfe können hier Elektrofahrzeuge schaffen. Mit ihrem geringeren Feinstaub- und Kohlendioxidausstoß leisten sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Unser Ziel ist es, mehr private, aber auch gewerbliche Nutzer für die Elektromobilität zu gewinnen.

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Öffentliches Laden

Die HEWA GmbH ist Mitglied im Ladeverbund+, ein stetig wachsender Zusammenschluss kommunal geprägter Stadt- und Gemeindewerke in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz mit dem Ziel, durch eine einheitliche und flächendeckende Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge die Elektromobilität voranzubringen. Im Gesamtkonzern Stadtwerke Hersbruck betreiben wir in Hersbruck an drei Standorten öffentliche E-Ladesäulen.

Ladeverbund+

Mit der Ladeverbund+ App haben Sie alles, was Sie brauchen, schnell und einfach zur Hand: Informationen über die nächste Ladestation, Freischalten des Ladevorgangs sowie Überblick über den Stromverbrauch und die angefallenen Kosten – all das und mehr ist mit der Ladeverbund+ App möglich.

Ermäßigung für HEWA-Stromkunden

Sie sind Stromkunde bei der HEWA GmbH?

Auch weiterhin gilt im Ladeverbund+: Unsere Stromkunden laden nach Hinterlegung
Ihrer Stromkundennummer bei der Registrierung dauerhaft zum ermäßigten Tarif.

Für Ladungen an den Ladesäulen der HEWA GmbH gelten folgende Tarife:

 
Ermäßigt
Normalpreis
Ad-hoc Laden
Blockiergebühr
AC* Tarif 48 ct / kWh 55 ct / kWh 70 ct / kWh 5 ct/min ab 240 Minuten
DC** Tarif 58 ct / kWh 67 ct / kWh 86 ct / kWh 10 ct/min ab 45 Minuten

AC* = Normalladesäule; DC** = Schnellladesäule

So erhalten Sie die HEWA-Ermäßigung bei der Ladeverbund+-App:

Um den ermäßigten Tarif zu erhalten, müssen Sie lediglich bei der Registrierung in der App Ihre Stromkundennummer hinterlegen. Eine Schritt-für-Schritt Anleitung finden Sie hier. Die App steht kostenlos zum Download im Google Play Store und im App Store von Apple zur Verfügung.

Einen Ladesäulenfinder, eine Übersicht über alle Mitglieder und weitere Informationen zum Zugangssystem sind unter ladeverbundplus.de zu finden:
www.ladeverbundplus.de

Unsere Ladepunkte in Hersbruck

Im Gesamtkonzern Stadtwerke Hersbruck betreiben wir in Hersbruck an drei Standorten öffentliche E-Ladesäulen:

  • E-Auto-Ladestation Nürnberger Str. 1, Bahnhof rechts der Pegnitz (2 x 22 kW AC und 1 x 150 kW DC Ladeleistung)
  • E-Auto-Ladestation Badstraße 16, Fackelmann Therme Hersbruck (2 x 22 kW AC Ladeleistung)
  • E-Auto-Ladestation Dr.-Gustav-Schickedanz-Str. 9-13 (3 x 22 kW AC und 1 x 50 kW DC Ladeleistung)

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Elektromobilität für Ihr Zuhause

Die HEWA GmbH ist Ihr zuverlässiger Partner für den Einstieg in die Elektromobilität! Zusammen mit unseren Partnern aus dem regionalen Elektrohandwerk bieten wir Ihnen die passende Lösung für Ihre Ladesäule zu Hause.

Wallbox anmelden – so geht‘s

Sie haben bereits eine Wallbox für Ihr Elektrofahrzeug und möchten sie im Carport oder in der Garage installieren? Bitte beachten Sie, dass sowohl stationäre Wallboxen als auch mobile Ladeinfrastruktur nach § 19 Abs. 2 NAV dem örtlichen Netzbetreiber gemeldet oder von ihm genehmigt werden müssen. Ob die Ladeeinrichtung nur anmelde- oder sogar zustimmungspflichtig ist, bemisst sich an der Leistung:

  • Summenbemessungsleistung < 12 kVA: Ist nur anmeldepflichtig (etwa eine Wallbox mit 11 kW)
  • Summenbemessungsleistung > 12 kVA: Ist zustimmungs- und anmeldepflichtig (zum Beispiel zwei Wallboxen mit 11 kW oder eine Wallbox mit 22 kW).Die Anmeldung muss dann von Ihrem Elektrotechniker vorgenommen werden.

Formular Datenblatt Ladeeinrichtung Elektrofahrzeuge

 

Weiterführende Unterlagen zum Thema Elektromobilität und Wallbox finden Sie im nachfolgenden Infomaterial der Fachverbände:

BDEW - Info Zuhause laden VBEW Übersicht Anforderungen Ladeeinrichtungen VBEW - Anschluss und Messung von Ladeeinrichtungen in EFH VBEW - Infoblatt Elektromobilität VBEW - Infoblatt Wallbox

Eine Prämie mit der THG-Quote

Sie sind Halter eines vollelektrischen Autos und helfen damit schon aktiv mit, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu senken? Jetzt können Sie sich dafür sogar mit einer „E-Prämie“ belohnen lassen!

Dazu müssen Sie nur Ihr reines Elektrofahrzeug (keine Hybrid-Fahrzeuge) registrieren lassen und uns Ihre THG-Quote übertragen. Wir kümmern uns um alles Weitere. Im Gegenzug erhalten Sie von uns 64 Euro ausbezahlt.

Wie geht das?

Mit der Treibhausgasminderungsquote will der Gesetzgeber die klimaschädlichen Gase im Verkehrssektor reduzieren. Die THG-Quote verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO2-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken. Die Höhe der jeweiligen THG-Minderungsquote legt die Bundesregierung fest: 2024 sind es 8 Prozent, 2030 sollen es schon 25 Prozent sein.

Was Sie tun müssen?

Um Ihnen die „E-Prämie“ auszahlen zu können, benötigen wir von Ihnen als Fahrzeughalter lediglich einen Scan der Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein) Ihres vollelektrischen Fahrzeugs, Ihre Kontaktdaten sowie eine Bankverbindung, auf die wir Ihre Prämie vergüten sollen. Dies einfach per Mail an kundencenter@hewagmbh.de.

Immer an Ihrer Seite

Sie haben Fragen? Unser Kundenzentrum ist für Sie da!

Kundenzentrum

FAQ zur Übertragung der THG-Quote:

Dahinter steht ein Grundgedanke: Unternehmen, die CO2-emittierende Kraftstoffe in den Verkehr bringen, müssen diese kompensieren. Der Gesetzgeber schreibt vor, wie viel Tonnen CO2 diese quotenverpflichteten Unternehmen emittieren dürfen. Für jedes Gramm mehr muss eine Strafzahlung getätigt werden. Der Erwerb von THG-Quoten ermöglicht diesen Unternehmen die Kompensation der fossilen Kraftstoffe – sie können so die gesetzlichen Auflagen einhalten und Strafzahlungen vermeiden.

Jedem E-Auto wird jährlich eine THG-Quote zugeteilt, die von den quotenverpflichteten Unternehmen erworben werden kann. Diese Quote können Sie uns übertragen, wir kümmern uns um die Vermarktung und Sie profitieren mit 85 Euro für das Jahr 2024.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Beantragung der THG-Prämie?

Sie sind Stromkunde der HEWA und Halter eines in Deutschland zugelassenen reinen Batterieelektrofahrzeugs (z.B. auch für E-Motorräder und E-Roller möglich). Dies ist ersichtlich aus der Zulassungsbescheinigung 1. Im Feld 10 lautet der Eintrag 0004. Hybrid- oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge zählen nicht dazu.

Relevant ist, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein) eingetragen ist, d.h. in der Regel das Unternehmen.

Für das beantragte Kalenderjahr. Ihrem E-Auto wird jährlich eine THG-Quote zugeordnet, d.h. auch für das nächste Kalenderjahr können Sie diese gerne an uns übertragen. Wir werden Sie dazu voraussichtlich wieder Ende des Jahres informieren.

Für die THG-Prämie des Kalenderjahres 2025 können Sie bei uns den Antrag bis 31.10.2025 stellen. Anträge für das Kalenderjahr 2026 können ab dem 1. Januar 2026 eingereicht werden.

Nach der Registrierung bei der HEWA wird Ihr Antrag beim Umweltbundesamt auf Gültigkeit geprüft. Bei positiver Bestätigung erhalten Sie die Prämie voraussichtlich nach drei bis vier Monaten auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Die Antragsstellung gilt für das jeweils laufende Kalenderjahr. Ihrem E-Auto wird jährlich eine THG-Quote zugeordnet, Sie können also auch in den nächsten Jahren Ihre Quote gerne an uns übertragen. Wir werden Sie frühzeitig über den Prozess und die Prämienhöhe für das kommende Jahr informieren.

Pro Fahrzeug und Kalenderjahr kann die THG-Quote nur einmalig entwertet werden. Fragen Sie also den Vorbesitzer, ob dieser bereits die Quote in Anspruch genommen hat.

Ja. Die THG-Quote wird in voller Höhe pro Fahrzeug und Kalenderjahr zugeteilt, unabhängig vom Zulassungsdatum Ihres Fahrzeugs.

Wir übernehmen nach Ihrer Antragsstellung alles Weitere für Sie. Das bedeutet: Wir lassen die THG-Quote beim Umweltbundesamt anerkennen und bekommen durch unsere Marktposition und das Bündeln mehrerer THG-Quoten gute Konditionen beim Verkauf an quotenverpflichtete Unternehmen. Diese sind nämlich in der Regel nicht an einzelnen THG-Quoten interessiert, sondern an größeren Mengen. Nach dem Verkauf der THG-Quote erhalten Sie zuverlässig die für das Kalenderjahr geltende Pauschale und sind somit unabhängig von den aktuell gehandelten Preisen.

Nein, es muss jedoch theoretisch ein Ladepunkt zur Verfügung stehen, dies kann aber auch eine normale Steckdose sein. Jedoch ist es aus unserer Sicht ratsam, aus Sicherheitsaspekten und wegen der schnelleren Lademöglichkeit beim täglichen Laden Ihres E-Autos eine Wallbox einzusetzen.

Für Fahrzeuge im Privatvermögen unterliegt der Erlös aus der THG-Quote laut Bundesfinanzministerium nicht der Einkommensteuer. Für andere Bereiche können Prämienerlöse je nach Nutzung des Fahrzeugs steuerpflichtig sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums (https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html). Weil wir Ihnen keine steuerliche Beratung geben dürfen, empfehlen wir Ihnen, das mit Ihrem Steuerberater zu klären.

Wir benötigen persönliche Angaben zum Fahrzeughalter: Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre E-Mailadresse sowie Ihre Bankverbindung zur Auszahlung der Prämie. Außerdem ist ein Scan des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) notwendig.

Ja, Sie können beliebig viele Fahrzeuge registrieren, wenn Sie der Fahrzeughalter und im Besitz des Fahrzeugscheins sind.