CO2 Minderungsprogramm
Das CO2-Minderungsprogramm der HEWA GmbH wird fortgeführt. HEWA-Kunden in Hersbruck werden bei ihrem Engagement für den Klimaschutz im Rahmen des Programms „Sparen mit stromeffizienten Haushaltsgeräten“ auch weiterhin unterstützt. Der Fördertopf bleibt mit 15.000 Euro gefüllt.
Allgemeine Fördervoraussetzungen
Für alle Maßnahmen im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms 2024 für Kunden der HEWA gilt:
- Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Mittel bis 31.12.2024 bewilligt, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.
- Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der HEWA. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Die Förderung erhalten nur Strom- und/oder Gaskunden der HEWA. Entscheiden Sie sich innerhalb von drei Jahren nach Auszahlung der Förderung für einen anderen Strom-/Gaslieferanten, wird der Zuschuss anteilig zurückgefordert.
- Das Gerät wurde bei einem lokalen Fachhändler im Antragsjahr erworben.
- Weitere öffentliche Fördermittel dürfen in Anspruch genommen werden, jedoch keine Förderung anderer Energieversorger.
- Ihr Antrag kann nicht berücksichtigt werden, wenn Sie die Zahlungsverpflichtungen aus Ihrem Strom-, Erdgas- oder Wärmeliefervertrag mit der HEWA zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses nicht vollständig erfüllt haben.
- Es ist nur eine Förderung pro Antragsteller im Jahr möglich.
Änderungen vorbehalten.