Grund- und Ersatzversorgung Erdgas

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Grund- und Ersatzversorgung

Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 EnWG) bieten wir Haushaltskunden* im Netzgebiet der HEWA GmbH die Belieferung von Gas zum Grundversorgungstarif und den geltenden Bedingungen an.

*Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Endverbraucher im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in Niederdruck Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Der Grundversorgungstarif bildet dabei den Allgemeinen Preis im Rahmen der Grundversorgung sowie der Ersatzversorgung für Kunden ohne registrierender Lastgangmessung.

Preisblatt Grundversorgung ab 01.01.2025

Preisblatt Grundversorgung ab 01.04.2024

Zusammensetzung Allgemeiner Preis der Grundversorgung 2024

 

Ersatzversorgung RLM

Die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in Niederdruck Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Preisblatt Ersatzversorgung RLM ab 01.01.2025

Preisblatt Ersatzversorgung RLM ab 01.01.2024

 

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