Grund-/Ersatzversorger Erdgas

Grundversorger

Gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Grundversorger für Haushaltskunden in der allgemeinen Versorgung zum Stichtag 1. Juli in einem Dreijahresrhythmus zu ermitteln.

Mitteilung des Grundversorgers gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG

Ersatzversorger

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung für Strom und Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der HEWA GmbH durchgeführt.

Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.