Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise beschlossen, die Umsatzsteuer temporär vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 abzusenken. Bundestag und Bundesrat haben diesem Vorhaben ebenfalls in rekordverdächtiger Zeit zugestimmt und erwarten sich durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur. Nicht nur die Energieversorgungsbranche steht durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vor großen Herausforderungen.

PM 30.06.2020 HEWA GmbH zur Umsetzung des Konjunkturpaketes