Neue Strom- und Erdgaspreise für die Ersatzversorgung ab 01.01.2023

Ab dem 01.01.2023 gelten neue Preise für die Ersatzversorgung.

Ersatzversorgung Strom

Die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in der Niederspannung Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Preisblatt zur Ersatzversorgung Strom für  Haushaltskunden SLP 2023

Preisblatt zur Ersatzversorgung Strom für  Nichthaushaltskunden SLP 2023

Preisblatt zur Ersatzversorgung Strom für  Nichthaushaltskunden RLM 2023

Ersatzversorgung Gas

Die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in Niederdruck Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Preisblatt Ersatzversorgung RLM ab 01.01.2023