Neue Strom- und Erdgaspreise für die Ersatzversorgung ab 01.01.2023
Ab dem 01.01.2023 gelten neue Preise für die Ersatzversorgung.
Ersatzversorgung Strom
Die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in der Niederspannung Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Preisblatt zur Ersatzversorgung Strom für Haushaltskunden SLP 2023
Preisblatt zur Ersatzversorgung Strom für Nichthaushaltskunden SLP 2023
Preisblatt zur Ersatzversorgung Strom für Nichthaushaltskunden RLM 2023
Ersatzversorgung Gas
Die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz in Niederdruck Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.