Dem Klimawandel entschlossen entgegenzutreten bleibt eines der wichtigsten Themen unserer Gesellschaft dieser Zeit. Mit dem Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 55% zu reduzieren, wurde im Herbst 2019 im Bundestag ein neues Klimaschutzprogramm verabschiedet. Bestandteil des Klimaschutzprogramms ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz – kurz BEHG.
Das BEHG führt dazu, dass ab dem 01.01.2021 alle brennstoffverbrauchenden Unternehmen aber auch alle privaten Haushalte für die Verwendung von Öl und Erdgas mit einer neuen Abgabe, der CO2-Bepreisung belastet werden. Hierdurch soll eine zusätzliche Lenkungswirkung erreicht werden, die zu einer reduzierten und effizienten Nutzung fossiler Brennstoffe führt.
Für den Ausstoß von Treibhausgasen bei der Erzeugung von Wärme gibt es künftig einen Preis, den sogenannten CO2-Preis. Er soll Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen: Durch die Verteuerung von Emissionen aus Brennstoffen sollen sich Investitionen in die Reduzierung von CO2 finanziell mehr lohnen, zum Beispiel der Umstieg auf eine effiziente Brennwert-Heizung, die Nutzung klimaschonender Gase wie Biogas oder die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis kommen direkt dem Klimaschutz zugute. Mit ihnen finanziert der Bund viele Maßnahmen, wie zum Beispiel Förderprogramme zur Gebäudesanierung aber auch die Reduzierung der EEG-Umlage bei der Stromversorgung.
Grundlage für die CO2-Bepreisung ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz: BEHG). Damit werden Emissionen aus Brennstoffen im Wärme- und Verkehrsbereich erfasst, die vom bestehenden europäischen Emissionshandel nicht berücksichtigt werden. Dies gilt also insbesondere für Brennstoffe im Wärmemarkt oder im Verkehrsbereich, wie Erdöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde im November 2019 im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet. Es ist die Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel und führt zu einer Bepreisung der CO2-Emissionen, soweit sie nicht vom europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Im Jahr 2020 wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet, da sich Bund und Länder im Dezember 2019 darauf geeinigt hatten, den von der Bundesregierung vorgesehenen Preispfad anzuheben. Gasvertriebe sind sogenannte Inverkehrbringer nach dem BEHG und müssen für verkauftes Erdgas CO2- Zertifikate kaufen. Dies geschieht in einem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS oder auch Brennstoffemissionshandel):
Das nEHS wird neu in Deutschland etabliert und ist bei der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHST angesiedelt.
Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen ist für 2021 mit 25 Euro festgelegt und wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Dabei steigt der Preis bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Ab dem Jahr 2026 werden die sogenannten CO2-Zertifikate gehandelt. Das heißt, in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen von 55 bis 65 Euro wird sich der Preis in einem Markt bilden, in dem CO2-Zertifikate verkauft und gekauft werden können. Ab 2027 sieht das Gesetz keine Festpreise bzw. Ober- und Untergrenzen mehr vor. Die Preisentwicklung für diesen Zeitraum wird von Angebot und Nachfrage bestimmt werden und lässt sich derzeit nicht voraussagen.
2021 25€/Tonne
2022 30€/Tonne
2023 30€/Tonne
2024 45€/Tonne
2025 55€/Tonne
Energiewende heißt auch Mobilitätswende, vor allem im Nutzfahrzeugbereich
- Vorteil für regionale Logistikunternehmen
- Nachhaltiges Biogas spart Kraftstoffkosten
- Die Zukunft fährt klimaneutral
- Regionale Kreislaufwirtschaft