Neue Erdgastarife zur Grund- sowie Ersatzversorgung ab 01.01.2021. Wie bereits in zahlreichen öffentlichen Berichterstattungen zu lesen war, tritt mit Wirkung zum 01.01.2021 die sogenannte CO2-Bepreisung für fossile Energieträger wie Öl und Erdgas in Kraft. Grundlage hierfür ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das im Herbst 2019 vom Bundestag mit einem neuen Klimaschutzprogramm verabschiedet wurde.
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Neue Erdgastarife zur Grund- sowie Ersatzversorgung ab 01.01.2021. Wie bereits in zahlreichen öffentlichen Berichterstattungen zu lesen war, tritt mit Wirkung zum 01.01.2021 die sogenannte CO2-Bepreisung für fossile Energieträger wie Öl und Erdgas in Kraft. Grundlage hierfür ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das im Herbst 2019 vom Bundestag mit einem neuen Klimaschutzprogramm verabschiedet wurde.