Netznutzung Strom

Seit 29.04.1998 kann jeder Kunde seinen Stromlieferanten frei wählen. Ermöglicht wird dies durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 24. April 1998, das den Netzzugang in der öffentlichen Stromversorgung regelt. Es wurde am 24.05.2003 novelliert und ist in der Fassung vom 13.07.2005 inkl. der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen gültig.

Durch das zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen steht die Gleichbehandlung aller Netznutzer, vor allem der Lieferanten, im Vordergrund. Der Transport der elektrischen Energie erfolgt über das Netz der HEWA GmbH. Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behalten wir uns vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen.

Die Abwicklung erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Netzzugang

In diesem Bereich erhalten Sie die nach dem Energiewirtschaftsgesetz geforderten Bedingungen und Musterverträge für den Netzzugang.

Netzentgelte

Die Nutzung des Netzes der HEWA GmbH ist kostenpflichtig, die derzeit geltenden Preisblätter zur Netznutzung finden Sie in dieser Rubrik