Netzzugang Erdgas

Die HEWA GmbH gewährt jedem nach sachlich gerechtfertigten Kriterien den Zugang zu ihrem Gasnetz. Für die Nutzung des Netzes garantieren wir allen Kunden die Abwicklung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Gas – Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Versorgung von Netzkunden im Netzbereich der HEWA GmbH. Wesentliche Inhalte sind Kundenan- und -abmeldungen, Datenaustausch, Lieferabweichungen, Lastgangmessung und Entgelte. Der Vertrag wird zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber geschlossen.

Lieferantenrahmenvertrag gemäß KoV XIII inkl. Anlagen 1 und 3-7 gültig ab 01.10.2022

Kontaktdatenblatt Transportkunde und Netzbetreiber Anlage 2

Standardlastprofilverfahren

Verfahrensspezifische Parameter

 

Netznutzungsvertrag

Dieser Vertrag regelt die Nutzung des Netzes, insbesondere die Technik und den Betrieb der Anlage, Messung und Ablesung der Zählereinrichtung, die Zutrittsrechte des Netzbetreibers und die Entgelte. Der Kunde zahlt seine Netzentgelte hierbei direkt an den Netzbetreiber, da er, mit seinem Lieferanten einen reinen Stromliefervertrag geschlossen hat. Der Netznutzungsvertrag wird zwischen Netznutzer und Netzbetreiber geschlossen.

Netznutzungsvertrag Gas

Lieferanteninformation zum Datenaustausch nach Ziffer 4 GeLi Gas (BK7-06-067)
Die HEWA GmbH hat die Vorgaben des Beschlusses BK7-06-067 fristgerecht umgesetzt und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 4 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch der mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität.