Netzentgelte Gas

Der Netzzugang und die Entgelte werden seit dem 13.07.2005 vom Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt. Die in den Preisblättern dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, welche die betriebenen Netze des Netzbetreibers HEWA GmbH nutzen.
Aufgrund von Änderungen des Ordnungsrahmens oder von Marktentwicklungen behalten wir uns vor, eine Anpassung der Preise und Regelungen vorzunehmen.

Das zum 04.08.2011 in Kraft getretene und novellierte EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr jeweils bis zum 15. Oktober eines Jahres vom Netzbetreiber zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommt die HEWA GmbH hinsichtlich der Netzentgelte hiermit nach.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen der HEWA GmbH noch nicht alle für die abschließende Kalkulation erforderlichen Informationen vor. Aus diesem Grund behält sich die HEWA GmbH vor, bei Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten, die Preisblätter entsprechend anzupassen – vorausgesetzt einer Genehmigung durch die zuständige Regulierungsbehörde – und bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres neu zu veröffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass eine solche Anpassung unter Umständen auch zu einer Erhöhung der aktuell veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen kann.

Netznutzungsentgelte Erdgas 01.01.2024

Netznutzungsentgelte Erdgas 01.01.2023

Netznutzungsentgelte Erdgas 01.01.2022

Mehr-/Mindermengenpreise für SLP

Veröffentlichung der Preise zur Abrechnung der Differenzmengen