Messwesen

In dieser Rubrik stellen wir Ihnen alle relevanten Dokumente zum Messwesen zur Verfügung. Gesetzliche Verordnungen, Verträge und technische Mindestanforderungen geben Ihnen einen Überblick über das Messwesen der HEWA GmbH.

Veröffentlichung gem. § 37 Abs. 1 MsbG, Stand: 01.01.2017
Die HEWA GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im eigenen Netzgebiet. Gem. § 37 Abs. 1 MsbG besteht damit die Verpflichtung vor Beginn des Rollouts

  • Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG,
  • Informationen über Standardleistungen und mögliche Zusatzleistungen gem. § 35 MsbG,
  • Preisblätter mit jährlichen Preisangaben für mimdestens drei Jahre für die Standard- und Zusatzleistungen zu veröffentlichen.

Verträge
Nachfolgend finden Sie den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom/Gas und den Messstellenvertrag Strom der HEWA GmbH:
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG
Messstellenvertrag Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 MsbG

Technische Mindestanforderungen
Nachfolgend finden Sie unsere technischen Mindestanforderungen im Messwesen:
Techn. Mindestanforderungen Strom
Techn. Mindestanforderungen Gas
 Techn. Mindestanforderungen Biogaseinspeisung

Entgelte
Nachfolgend finden Sie die Übersicht der Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz:
Übersicht der Entgelte

Meldung für Plombenersatz
Nachfolgend finden Sie unser Formular zur Erneuerung der Plombe im Messwesen:
Meldeformular zur Erneuerung der Plombe

Gesetze und Verordnung
Zum Messwesen gibt es gesetzliche Verordnungen, die nachfolgend aufgeführt sind:
Gesetz zur Öffnung des Messwesens